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Leistungen

Leistung: Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung



Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.


Eltern werden entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt was für Sie günstiger ist.

Die Freibeträge für Kinder wirken sich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet.

Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden grundsätzlich automatisch nach Übermittlung der Meldedaten in den ELStAM berücksichtigt.

Wenn für ein Kind, das nicht in Ihrer Wohnung gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden soll, müssen Sie dies einmalig beantragen.

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch das Finanzamt die Zahl der Kinderfreibeträge gebildet.

Weicht die Zahl der Kinderfreibeträge von den tatsächlichen Verhältnissen zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die ELStAM von Ihrem Finanzamt ändern lassen.


Fristen

Den Antrag für das laufende Kalenderjahr müssen Sie bis zum 30. November stellen.


Erforderliche Unterlagen

  • bei Kind unter 18 Jahren: Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Kind über 18 Jahren: Nachweise zur Erstausbildung


Formulare

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023


Online Verfahren

ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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Rechtsgrundlagen

§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG)


Rechtsbehelf

Einspruch


Weiterführende Links

Broschüre „Die Lohnsteuer 2023“
Broschüre „Die Lohnsteuer 2023“
Broschüre „Die Lohnsteuer 2023“


Verwandte Themen

Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung
Lohnsteuerklasse; Beantragung einer Änderung
Lohnsteuerfreibetrag; Beantragung
Lohnsteuerabzugsmerkmale; Auskunft, Freischaltung und Sperrung


Stand

01.12.22


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)