Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch
Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn
noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.
Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.
Es gibt keine Frist.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
Steuerliche Identifikationsnummer - Online-Anforderung
§ 139a Abgabeordnung (AO)
§ 139b Abgabeordnung (AO)
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Informationen zur Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Fragen und Antworten zur Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Steuererklärung; Bereitstellung von Vordrucken
Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Beantragung der Erteilung oder erneuten Zusendung
Wirtschafts-Identifikationsnummer; Beantragung
16.06.23
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)