Druckansicht

Leistungen

Leistung: Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren



Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.


Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.


Stand

13.09.23


Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)