Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweis oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Ausweis weg? Wir helfen Ihnen!
Hinweise zur Anerkennung deutscher Reisedokumente im Ausland
Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung
Kinderreisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust
28.12.22
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)