Zur Aufnahme von Bankkrediten sind i.d.R ausreichend bankmäßiger Sicherheiten erforderlich. Gerade KMU stehen solche Sicherheiten oft nicht zur Verfügung, sodass sie Schwierigkeiten haben, ihren Kapitalbedarf zu decken. Bürgschaften sollen die Kreditaufnahme ermöglichen.
Soweit nicht die Bürgschaftsbank Bayern zuständig ist (für die Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten-/Landschaftsbau bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) werden durch die LfA Förderbank Bayern Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Hausbankprinzip) für Kredite an Unternehmen übernommen, die mangels erforderlicher bankmäßiger Sicherheiten sonst nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können.
Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern und die Bürgschaftsbank Bayern zu erhalten.
Förderfähig sind natürliche Personen, die eine tragfähige Voll- und Nebenerwerbsexistenz gründen wollen, kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Produktions- und Absatzgenossenschaften in Bayern.
Verbürgt werden im Wesentlichen
Investitionsvorhaben können nur verbürgt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite ist nicht möglich.
LfA Förderbank Bayern
Bürgschaftsbank Bayern
Gewerbliche Unternehmen; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Förderbank; Informationen
17.02.23
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)