Durch den Akutkredit werden Unternehmen, die in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt.
Im Zusammenhang mit der Konsolidierung sind folgende Maßnahmen förderfähig:
Voraussetzung für ein Konsolidierungsdarlehen ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.
Voraussetzungen sind
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und nicht gewerblich betriebene Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, die sich in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten befinden.
LfA Förderbank Bayern
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Förderbank; Informationen
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13.03.23
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)