Von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen können von einer Interventionsstelle beraten werden.
Interventionsstellen bieten ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot für von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen und bei denen deshalb ein polizeilicher Einsatz stattgefunden hat.
Der Beratungsauftrag der Interventionsstelle ist fachlich und zeitlich begrenzt. Ist eine längerfristige Beratung der gewaltbetroffenen Frau erforderlich, werden bestehende ambulante Beratungsangebote (z.B. Fachberatungsstellen, ambulante Beratungsstellen der Frauenhäuser) die Weiterbetreuung übernehmen.
Es werden von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen beraten, die von sich aus keine Hilfe suchen.
keine
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Gewaltschutz in Bayern
bayern-gegen-gewalt.de
Frauenhäuser; Inanspruchnahme
Frauenhäuser; Inanspruchnahme
Frauenhäuser; Inanspruchnahme
Frauenhäuser; Inanspruchnahme
20.06.23
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)