Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.
Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:
Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.
Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorganges an (siehe unter "Verwandte Themen"). Sie können das E-Kennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.
Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, fallen Kosten etwa in Höhe von 30,00 EUR an.
Die internetbasierte Zulassung mit einem E-Kennzeichen kostet 13,10 EUR.
Hinzu kommen Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR).
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen
Für die Reservierung und die Wahl eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
§ 11 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
06.09.23
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)