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Leistungen

Leistung: Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung



Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.


Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.


Kosten

kostenlose Beratung


Rechtsgrundlagen

§ 177 Strafgesetzbuch (StGB)

Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)


Weiterführende Links

Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Häusliche Gewalt


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Stand

04.05.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)