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Leistungen

Leistung: Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung



Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.


Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?

Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie gibt Ihnen Hinweise zu möglichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.


Rechtsgrundlagen

§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
§§ 176 ff. Strafgesetzbuch (StGB)


Weiterführende Links

Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Sexueller Missbrauch von Kindern


Stand

04.05.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)