Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
12.06.23
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)