Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Zeugen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Sie haben gesehen, wie ein Kind unsittlich berührt, durch öbszöne Worte, mit pornographischen Filmen, Bildern belästigt wurde? Sie haben gesehen, wie ein Exhibitionist vor einem Kind aufgetreten ist? Sie wissen, dass jemand an einem Kind sexuelle Praktiken ausgeführt hat?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sind Sie unsicher? Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
10.07.22
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)