Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?
Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
12.06.23
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)