Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.
Jungen Menschen werden zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
keine
keine
§ 11 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
§ 11 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
§ 11 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Jugendarbeit in Bayern
Bayerischer Jugendring
31.01.23
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)