Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
Daneben fördert der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit auch Schullandheime und Jugendherbergen, das Max Mannheimer Haus in Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, sowie den Ring Politischer Jugend und Fußballfanprojekte.
Freistellung zur Jugendarbeit Arbeitsbefreiung
Sozialgesetzbuch VIII
Bayerischer Jugendring K.d.ö.R (BJR) mit Bezirks-, Kreis- und Stadtjugendringen; Bezirke; Landkreise; kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden
www.stmas.bayern.de/jugendarbeit
Sozialgesetzbuch VIII
Sozialgesetzbuch VIII
Sozialgesetzbuch VIII
Jugendarbeit in Bayern
Bayerischer Jugendring
Bayerisches Schullandheime
Jugendherbergen in Bayern
Max Mannheimer Haus Dachau
PRIX JEUNESSE International München
Tandem - Koordinierungszentrum (Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch)
Koordinierungsstelle Fanprojekte
Institut für Jugendarbeit in Gauting
Jugendbildungsstätten in Bayern
13.08.21
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)