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Leistungen

Leistung: Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung



Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.


Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.

Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist:

  • Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
  • Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
  • Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
  • Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Gewässer nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel)
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Kopie des Abgastypenprüfzertifikats des Motors
  • Eignerhandbuch in Landessprache (deutsch)/CE-Konformitätserklärung
  • ggf. Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht


Kosten

zwischen 20 bis 10.000 Euro

Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.


Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO)
Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee (EV-BodenseeSchO)
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee


Verwandte Themen

Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung
Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung
Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung


Stand

17.03.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)