Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.
Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee (EV-BodenseeSchO)
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee
Bodenseeschifferpatent
Bodenseeschifferpatent
Bodenseeschifferpatent
Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung
Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung
06.02.23
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)