Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen.
Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Geräte und Produkte für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen und vieles mehr.
Hersteller, Importeure und Händler dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an EU-Verordnungen und EU-Richtlinien sowie an europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten werden EU-weit ausgetauscht.
Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d.h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.
Die Gewerbeaufsicht
Wenn Sie Fragen zu Sicherheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und den Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen.
Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG)
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden
Verbraucherschutzinformationssystem Bayern - Staatliche Marktüberwachung in Bayern
Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Verbraucherinformationen; Verbraucherportal und App
Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung
21.09.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)