Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen.
Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Gerätschaften für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen und vieles mehr.
Hersteller und Händler dürfen nur sichere technische Produkte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-Richtlinien und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten wie z. B. Haushaltsgeräte, Sportgeräte und Spielzeug werden EU-weit ausgetauscht.
Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d.h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.
Die Gewerbeaufsicht
Wenn Sie Fragen zu Beschaffenheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung Ihres Regierungsbezirkes wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen.
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA VO)
Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Verbraucherschutzinformationssystem Bayern - Staatliche Marktüberwachung in Bayern
Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Stofflicher Verbraucherschutz; Marktüberwachung
Verbraucherinformationen; Verbraucherportal und App
Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte
Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung
05.12.22
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)