Beim Markt Großostheim erfolgt die Vergabe des sog. Selbstwerberholzes im Rahmen eines Losverfahrens zweimal jährlich ausschließlich an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Marktgemeinde. Die Selbstwerber müssen eine mengenabhängige Arbeitsleistung im Wald für Pflanz- und Pflegearbeiten erbringen. Nach Abschluss des Losverfahrens überwacht die Forstabteilung des Marktes Großostheim die ordnungsgemäße Durchführung durch den Selbstwerber.
31.01.23
Markt Großostheim