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Leistungen

Leistung: Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens



Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, z. B. Ihre Anfangsbuchstaben, die Abkürzung Ihrer Firma oder Ihr Geburtsdatum oder auch die Kennzeichen eines früheren Zulassungsbezirks?


Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.

Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.


Kosten

Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Gebühren für die Wunschkennzeichenauswahl (10,20 EUR) und ggf. Reservierungsgebühren (in Höhe von 2,60 EUR).


Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Weiterführende Links

Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern
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Stand

06.09.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)