Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein.
Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:
Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro
ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926
Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Führerschein; Beantragung des Umtausches
Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
15.02.23
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)