Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.
Die Errichtung, die Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen sind der Kreisverwaltungsbehörde mindestens einen Monat vorher, die gewerbsmäßige Gehegehaltung vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Gehege, in denen Wild zu Jagdzwecken gehegt wird, bedürfen einer jagdrechtlichen Genehmigung; für sonstige Wildgehege gilt dies ab einer Mindestgröße von 10 ha. Die Genehmigung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde als untere Jagdbehörde.
Wildgehege in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können als Wildpark anerkannt werden. Nur für solche anerkannten Wildgehege darf die Bezeichnung "Wildpark" verwendet werden. Für die Anerkennung von Wildgehegen als Wildpark ist die höhere Jagdbehörde (= Regierung) zuständig.
Die Genehmigung darf insbesondere nur erteilt werden, wenn
Die Errichtung von Wildgehegen, in denen Wild zu Jagdzwecken gehegt wird, darf außerdem nur genehmigt werden, wenn diese zusammenhängend mindestens die Größe eines Eigenjagdreviers haben und ihre Flächen im Eigentum einer Person oder einer Personengemeinschaft stehen.
Überdies sind insbesondere naturschutzrechtliche und ggfs. tierschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.
Anzeige und Antrag auf Genehmigung - Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildgeheges
Anzeige und Antrag auf Genehmigung - Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildgeheges
Anzeige und Antrag auf Genehmigung - Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildgeheges
Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR)
Anforderungen an die Einrichtung von landwirtschaftlichen Wildgehegen
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
12.06.23
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)