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Leistungen

Leistung: Kommunales Archiv; Beratung und Unterstützung bei der Archivierung



Die Staatlichen Archive als Fachbehörden für alle Fragen des Archivwesens beraten und unterstützen die kommunalen Archive bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivguts.


Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für die  Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Die Archivierung sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird den nichtstaatlichen Archiven dabei ein ehrenamtlich tätiger Archivpfleger, welcher durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem Landkreis bestellt ist, zur Seite gestellt.

Der Kreisarchivpfleger berät die Archivare der Gemeinden in allen Archivierungsfragen, beim Aufbau eines Kommunalarchivs oder der Sichtung und Auswahl des vorhandenen Materials in Einzelberatung sowie beim Jahrestreffen der Archivare. Er berichtet an die vorgesetzten Behörden über den Zustand der Gemeindearchive und ermöglicht einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.


Rechtsgrundlagen

Art. 5 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
Art. 4 Abs. 5 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22. Januar 1992 Nrn. I B 1-3002-9/1 und II/10-K 3794-12/176968


Weiterführende Links

Archive in Bayern
Archivpflege in Bayern


Verwandte Themen

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Stand

01.08.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)