Volksentscheid und Volksbegehren sind Instrumente der direkten Demokratie.
Bayern ist nach der Bayerischen Verfassung eine repräsentative Demokratie, in der der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt wird. Ergänzt wird diese parlamentarisch-repräsentative Ordnung aber durch folgende Elemente der unmittelbaren Demokratie, der nach der Bayerischen Verfassung ebenfalls ein hohes Gewicht zukommt:
Ausführliche Informationen über alle allgemeinen Fragen zu Volksbegehren und Volksentscheiden einschließlich der gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie in den Internetangeboten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Landeswahlleiters beim Bayerischen Landesamt für Statistik.
Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz - LWG)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Volksbegehren und Volksentscheide
Volksbegehren und Volksentscheide in Bayern
Landeswahlleiter des Freistaates Bayern
Bundestagswahl; Informationen
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis; Durchführung
Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten
Wahlhelfer; Berufung
02.11.22
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)