Spätaussiedlern wird die berufliche Eingliederung durch verschiedene Gesetzes- und Verwaltungsmaßnahmen ermöglicht. Dazu gehören insbesondere die Anerkennung ihrer Ausbildungsgänge, Zeugnisse, Befähigungsnachweise, Prüfungen und Diplome. Das Anerkennungsverfahren ist bei Behörden kostenfrei.
Prüfungen oder Befähigungsnachweise, die Spätaussiedler bis zum 08.05.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 abgelegt oder erworben haben, sind anzuerkennen.
Prüfungen oder Befähigungsnachweise, die Spätaussiedler in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Gesetzes gleichwertig sind, sind ebenfalls anzuerkennen.
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Bayerische Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales, für Unterricht und Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Regierung von Mittelfranken; Industrie- und Handelskammern; Handwerkskammern u.a.
www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/index.php
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
Spätaussiedler; Beantragung der Anerkennung einer Prüfung und Befähigungsnachweises für Agrarberuf
Spätaussiedler; Informationen über Hilfen
Auslandsstudien; Beantragung der Anerkennung
01.07.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)