Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien wie Angebote zur Förderung von Kinder und Jugendliche; Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie; Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie andere Aufgaben wie Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).
Sozialgesetzbuch VIII
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; die Leistungen werden sowohl von den Jugendämtern als auch von Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände u.a.) erbracht; letztere können auch von den Jugendämtern mit der Durchführung anderer Aufgaben betraut werden.www.jugendsozialarbeit.bayern.de
Sozialgesetzbuch VIII
Sozialgesetzbuch VIII
Sozialgesetzbuch VIII
Kinder und Jugend
Bayerisches Gesamtkonzept zur Verbesserung des Schutzes von Kindern u. Jugendlichen
Herzwerker
Bayerisches Landesjugendamt
Jugendsozialarbeit
Sozialversicherung; Informationen über Beiträge
Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung; Informationen
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Vormundschaft für Minderjährige; Informationen
Schwangerschaft; Beratung
Sozialgerichtsprozess; Informationen
Sozialleistungen; Informationen
Zwischenstaatliche Verträge; Informationen zur Sozial- und Jugendhilfe
Rentenversicherung; Informationen
Kinder- und Jugendarbeit; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot
Jugendhilfe in Strafverfahren; Informationen
Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung
Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme
Umgangsrecht; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe
25.04.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)