Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:
Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits, Schul- oder Wegeunfall
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit
Für Sie gibt es keine Fristen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.
Für Sie fallen keine Kosten an.
§ 33 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 33 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 33 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Informationen zu Rehabilitation, medizinischer Behandlung und anderen Leistungen auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zu Rehabilitation, medizinischer Behandlung und anderen Leistungen auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zu Rehabilitation, medizinischer Behandlung und anderen Leistungen auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme
Berufskrankheit; Beantragung der Anerkennung
Zahnärztliche Behandlung; Beantragung der Übernahme von Kosten
Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme
Arznei- und Verbandmittel; Informationen zur Kostenübernahme
Ärztliche Behandlung; Informationen zu Kostenübernahme
Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
Pflegehilfsmittel; Beantragung
21.10.22
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)