Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Heilbehandlung im Rahmen der Krankenbehandlung. Dies gilt auch für Landwirte, die nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte versichert sind.
Art und Umfang der Leistungen siehe Krankenbehandlung
Gesetzliche Krankenkassen; Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauPatientenportal Bayern
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - SVLFG
Krankenbehandlung; Informationen
Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Informationen
Heilbehandlung in der Kriegsopferversorgung; Informationen
13.04.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)