Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie Probleme haben, eine Ausbildung zu finden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Mit der BvB können Sie die Zeit bis zu Ihrer (nächsten) Ausbildung sinnvoll nutzen und kommen auf dem Weg ins Berufsleben voran.
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) kann Sie auf eine Ausbildung vorbereiten und Ihnen dabei helfen, einen passenden Ausbildungsberuf und eine passende Ausbildungsstelle zu finden.
Während der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben Sie Unterricht und absolvieren auch mehrere Betriebspraktika. Dadurch können Sie verschiedene Berufe kennenlernen, in unterschiedliche Arbeitswelten hineinschnuppern und eine Berufswahlentscheidung treffen.
Ihnen werden Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung beziehungsweise für die Aufnahme einer Arbeit vermittelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auch einen Hauptschulabschluss beziehungsweise gleichwertigen Schulabschluss nachholen.
Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen.
Ziel ist es, Sie in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt einzugliedern.
Während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können Sie in der Regel Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch können in der Regel Ihre Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Hinweis für Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten:
Bei Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.
Eine Teilnahme kommt in Frage, wenn:
Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, können Sie erneut gefördert werden, wenn die Teilnahme für den Eingliederungserfolg erforderlich ist.
Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, sofern
Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer:
Als Ausländerin und Ausländer sollten Sie das Sprachniveau B1 haben und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.
Neben den bereits aufgeführten Voraussetzungen können Sie grundsätzlich gefördert werden, wenn
Gegen Bescheide der Sozialbehörden können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen. Zugang ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Bescheid Ihnen persönlich ausgehändigt wird oder in Ihrem Briefkasten liegt.
Gegebenenfalls können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin/ Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit beziehungsweise den Integrationsfachkräften des Jobcenters weitere durch Sie beizubringende Unterlagen ergeben.
Gegebenenfalls können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin/ Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit beziehungsweise den Integrationsfachkräften des Jobcenters weitere durch Sie beizubringende Unterlagen ergeben.
Gegebenenfalls können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin/ Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit beziehungsweise den Integrationsfachkräften des Jobcenters weitere durch Sie beizubringende Unterlagen ergeben.
Gegebenenfalls können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin/ Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit beziehungsweise den Integrationsfachkräften des Jobcenters weitere durch Sie beizubringende Unterlagen ergeben.
Gebühr: keine
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme - Dokumente hochladen
Laden Sie zum Beispiel Schulzeugnisse hoch oder den Nachweis darüber, dass Sie die Schulpflicht erfüllt haben. Sie können auch die Dokumente hochladen, die die Berufsberaterin/ der Berufsberater noch benötigt.
Laden Sie zum Beispiel Schulzeugnisse hoch oder den Nachweis darüber, dass Sie die Schulpflicht erfüllt haben. Sie können auch die Dokumente hochladen, die die Berufsberaterin/ der Berufsberater noch benötigt.
Laden Sie zum Beispiel Schulzeugnisse hoch oder den Nachweis darüber, dass Sie die Schulpflicht erfüllt haben. Sie können auch die Dokumente hochladen, die die Berufsberaterin/ der Berufsberater noch benötigt.
§§ 51 bis 54 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 56 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§§ 63 bis 64 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe; Beantragung
Berufsausbildungsbeihilfe; Beantragung
Berufsausbildungsbeihilfe; Beantragung
Berufsausbildungsbeihilfe; Beantragung
26.08.23
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)