Leistungsberechtigt sind u.a. Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
Die Leistungen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzen sich zusammen aus:
Die Art der Leistungsgewährung ist abhängig von der Art der Unterbringung. Soweit rechtlich zulässig und möglich werden die Leistungen in Bayern als Sachleistungen gewährt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Halten sich Asylbewerber, die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, seit mindestens 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie Leistungen wie ein Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Asylgesetz (AsylG)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Sozialgerichtsverfahren; Einreichung einer Klage beim Sozialgericht
Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen; Informationen
Rundfunk- und Fernsehgebühren; Beantragung einer Befreiung
Bildungs- und Teilhabeleistungen; Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Verlängerung
20.07.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)