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Leistungen

Leistung: Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung



Wenn Sie Ihren Haushalt zeitweise nicht allein bewältigen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.


Unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung wird Haushaltshilfe in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, wenn wegen der Teilnahme an einer Maßnahme zur Rehabilitation eine Unterbringung außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt.

Quelle: Sozial-Fibel, 21.10.2022


Rechtsgrundlagen

§ 28 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)
§§ 64 ff. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
§ 74 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)


Weiterführende Links

Deutsche Rentenversicherung
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Stand

26.01.23


Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)