Wenn Sie Ihren Haushalt zeitweise nicht allein bewältigen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung wird Haushaltshilfe in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, wenn wegen der Teilnahme an einer Maßnahme zur Rehabilitation eine Unterbringung außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt.
Quelle: Sozial-Fibel, 21.10.2022
§ 28 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)
§§ 64 ff. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
§ 74 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung; Beantragung
Betriebs- und Haushaltshilfe der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung
26.01.23
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