Wenn Sie wegen schwerer Krankheit, einer Kur oder während eines Krankenhausaufenthalts Ihren Haushalt zeitweise nicht allein bewältigen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie zum Beispiel
zeitweise Ihren Haushalt selbst nicht weiterführen können.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn
Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe ist zeitlich nicht begrenzt.
Darüber hinaus können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe bekommen, wenn Sie
Die Haushaltshilfe unterstützt Sie für maximal 4 Wochen. Lebt ein Kind mit Behinderung bei Ihnen, das auf Hilfe angewiesen ist, beträgt Ihr Anspruch bis zu 26 Wochen.
Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen auch eine Haushaltshilfe in anderen Fällen oder wenn Sie ältere Kinder haben. Näheres erfahren Sie in der Satzung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Sie müssen die Haushaltshilfe grundsätzlich vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse beantragen. Für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt Ihnen darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und macht Angaben, in welchem Umfang und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigen. Außerdem soll die Ärztin oder der Arzt angeben, ab wann der Unterstützungsbedarf besteht und welche krankheitsbedingten Beeinträchtigungen vorliegen.
Stimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihrem Antrag zu, vermittelt diese Ihnen eine Haushaltshilfe eines Pflegediensts oder einer vergleichbaren Organisation. Kann die Krankenkassen keine Haushaltshilfe stellen oder besteht ein Grund, davon abzusehen, können Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren und erhalten die Kosten in angemessener Höhe erstattet. Dabei kann es jedoch regionale Unterschiede geben.
Helfen Ihnen Ihre Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte im Haushalt, kann Ihre Krankenkasse diesen keine Vergütung zahlen. Sie kann jedoch Fahrtkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie eine Haushaltshilfe während eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Vorsorge für Mütter beziehungsweise Väter oder
wegen einer medizinischen Rehabilitation beantragen:
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder
nach einer Operation eine Haushaltshilfe für 4 Wochen beantragen:
Sie müssen die Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Haben Sie ohne Zustimmung Ihrer Krankenkasse selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
Die Haushaltshilfe rechnet die Kosten in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für jeden Tag Haushaltshilfe leisten Sie eine Zuzahlung, wenn Sie über 18 Jahre alt sind. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens EUR 5,00 und höchstens EUR 10,00 pro Tag.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn
Zum Antrag auf Haushaltshilfe über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
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§ 38 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 10 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Informationen zur Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
Informationen zur Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Internetseite des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Befreiung
Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme
Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung; Beantragung
Betriebs- und Haushaltshilfe der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung
Haushaltshilfe; Meldung der Beschäftigung bei der gesetzlichen Unfallversicherung
30.09.22
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)