Die Kosten für Kuren in der Sozialhilfe werden übernommen, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist und wenn sie nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können (Gesundheitsvorsorge, Krankenhilfe, Behindertenerholung).
Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien StädtenBehindertenerholung; Informationen
Sozialhilfe; Informationen
Kuren für Krankenversicherte; Informationen
Kuren für Unfallverletzte; Informationen
Kuren für Rentenversicherte; Informationen
Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Gesundheit
25.04.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)