Druckansicht

Leistungen

Leistung: Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit



Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.


Einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sie erhalten dann als Ersatzführerschein einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Führerscheine werden nicht mehr ausgegeben.


Voraussetzungen

Sofern Ihr Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden ist, haben Sie gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine kostenpflichtige Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.


Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    Bei Diebstahl des Führerscheins ist zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
  • Versicherung an Eides Statt

    Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

    Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

     


Kosten

  • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
  • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)


Verwandte Themen

Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift


Stand

17.03.22


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)