Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.
Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.
Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise
Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.
Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.
Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergezahlt.
Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:
Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.
Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:
Es gibt folgende Ausnahmen:
Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie neben dem Fragebogen für Übergangsgeld und Teilnahmekosten benötigen.
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Keine
Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit - Antragsunterlagen online übermitteln
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§§ 66 bis 72 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§§ 118 bis 121 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Informationen für Menschen mit Behinderungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Merkblatt 12: Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Ausbildungsgeld (§§ 66-72 SGB IX)
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Ausbildungsgeld (§§ 118 – 121 SGB III)
Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
13.03.23
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)