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Leistungen

Leistung: Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen



Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.


Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.


Fristen

keine


Kosten

Für die Beantragung fallen keine Kosten an.


Formulare

Auftrag für einen Sozialtarif bei der Telekom
Auftrag für einen Sozialtarif bei der Telekom
Auftrag für einen Sozialtarif bei der Telekom


Online Verfahren

Sozialtarif der Telekom - Auftrag oder Nachweis senden

Laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter "Formulare" herunter, füllen ihn aus und speichern ihn. Sie können ihn zusammen mit Ihren Nachweisen über diesen Online-Dienst als Anlage hochladen und an die Telekom senden.
Sozialtarif der Telekom - Bescheinigung übermitteln

Sie möchten Ihren Sozialtarif verlängern? Senden Sie online Ihre gültigen Nachweise über das Kontaktformular zu.


Weiterführende Links

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)


Verwandte Themen

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Rundfunkbeitrag; Beantragung einer Befreiung


Stand

31.01.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)