Um zu prüfen, ob Ihre Daten für eine spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung speichert Arbeits-, Ausbildungs-, Kranken-, Arbeitslosigkeits- und Kindererziehungszeitenzeiten in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen.
Sie können Ihren Versicherungsverlauf jederzeit prüfen lassen. Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu, wenn Ihre Anschrift aktuell ist. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versicherungsverlauf.
Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, sollten Sie Ihr Versicherungskonto rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklärungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet und Ihr späterer Rentenantrag schneller bearbeitet werden. Ihr Rentenversicherungsträger kann Sie dann auch zur Altersvorsorge besser beraten.
Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
keine
keine
Antrag auf Kontenklärung (V0100)
Antrag auf Kontenklärung (V0100)
Antrag auf Kontenklärung (V0100)
Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung
§ 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
§ 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
§ 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Kontenklärung
Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Kontenklärung
Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Kontenklärung
Rentenauskunft; Anforderung
Rentenauskunft; Anforderung
Rentenauskunft; Anforderung
Rentenauskunft; Anforderung
27.07.22
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)