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Leistungen

Leistung: Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung



Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.


Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung speichert darin:

  • Arbeitszeiten
  • Ausbildungszeiten
  • Krankenzeiten
  • Arbeitslosigkeitszeiten und
  • Kindererziehungszeitenzeiten

Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Sie können Ihren Versi-cherungsverlauf auch jederzeit prüfen lassen.
Wenn Sie 43 Jahre alt sind und Ihre Anschrift aktuell ist, sendet Ihnen die Renten-versicherung automatisch einen Versicherungsverlauf zu. So können Sie die ge-speicherten Daten überprüfen. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versi-cherungsverlauf.
Wenn die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sind, sollten Sie diese rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklä-rungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden. Zudem wird Ihr späte-rer Rentenantrag so schneller bearbeitet. Auch zur Altersvorsorge können wir Sie besser beraten, wenn Ihre Daten korrekt sind.
Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.


Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Erforderliche Unterlagen

  • Erfolderliche Unterlagen:
    • Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
    • Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind. Dies können zum Beispiel
      • Zeugnisse,
      • Bescheinigungen von Krankenkassen oder
      • Entgeltnachweise sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
    • Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind.
    • Dies können zum Beispiel sein:
      • Zeugnisse,
      • Bescheinigungen von Krankenkassen oder
      • Entgeltnachweise


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Formulare

Antrag auf Kontenklärung (V0100)
Antrag auf Kontenklärung (V0100)
Antrag auf Kontenklärung (V0100)


Online Verfahren

Deutsche Rentenversicherung - Anträge und Unterlagen online übermitteln

Sie können verschiedene Anträge online an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln (z. B. Rentenantrag), Versicherungs- und Rentenunterlagen online anfordern sowie Nachweise / Dokumente online einreichen.
Deutsche Rentenversicherung - Anträge und Unterlagen online übermitteln
Sie können verschiedene Anträge online an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln (z. B. Rentenantrag), Versicherungs- und Rentenunterlagen online anfordern sowie Nachweise / Dokumente online einreichen.
Deutsche Rentenversicherung - Anträge und Unterlagen online übermitteln
Sie können verschiedene Anträge online an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln (z. B. Rentenantrag), Versicherungs- und Rentenunterlagen online anfordern sowie Nachweise / Dokumente online einreichen.


Rechtsgrundlagen

§ 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
§ 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)


Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen können Sie dem Feststellungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.


Weiterführende Links

Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Kontenklärung
Informationen über die Kontenklärung auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung


Verwandte Themen

Rentenauskunft; Anforderung
Renteninformation; Anforderung
Rentenversicherung; Auskunft und Beratung


Stand

28.08.23


Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)