Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 Prozent gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente eine Geldsumme als Abfindung auf Lebenszeit beantragen.
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft um weniger als 40 Prozent gemindert? Dann können Sie eine Abfindung der laufenden Rente beantragen. Wie der Abfindungsbetrag berechnet wird, ist in einer Rechtsverordnung geregelt. Hierbei spielen unter anderem Ihr Alter zur Zeit des Unfalls und die seit dem Unfall vergangene Zeit eine Rolle.
Mit einer Abfindung erlischt Ihr Rentenanspruch dann grundsätzlich auf Lebenszeit.
Haben Sie Anspruch auf mehrere Renten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zusammen unter 40 Prozent, können alle oder auch nur einige abgefunden werden.
Verschlimmert sich im späteren Verlauf Ihr Gesundheitszustand in Folge des Versicherungsfalls, kann Ihr Rentenanspruch für diesen Teil der Verschlimmerung aufleben.
Sie haben Anspruch auf eine Rentenabfindung, wenn:
Es gibt keine Fristen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
Abfindung einer Unfallversichertenrente online beantragen
§ 76 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 76 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 76 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Informationen zu Abfindungen auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zu Abfindungen auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zu Abfindungen auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Berufskrankheit; Beantragung der Anerkennung
Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt
Beihilfe für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
Abfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent
11.03.23
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)