Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 Prozent gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente auf Antrag eine Geldsumme als Abfindung auf Lebenszeit erhalten.
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft um weniger als 40 Prozent gemindert, können Sie auf Antrag mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag abgefunden werden. Ihr Rentenanspruch erlischt dann grundsätzlich auf Lebenszeit.
Haben Sie Anspruch auf mehrere Renten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zusammen unter 40 Prozent, können alle oder auch nur einige abgefunden werden.
Wie der Abfindungsbetrag berechnet wird, ist in einer Rechtsverordnung geregelt.
Bei nachträglicher Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes in Folge des Versicherungsfalls lebt Ihr Rentenanspruch für diesen Teil wieder auf.
Sie haben Anspruch auf eine Rentenabfindung, wenn:
Es gibt keine Fristen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
UV-Serviceportal
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§ 76 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 76 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 76 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
Klage vor dem Sozialgericht
Informationen der DGUV zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Informationen der DGUV zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Informationen der DGUV zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Berufskrankheit; Beantragung der Anerkennung
Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt
Beihilfe für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
Witwen- und Witwerrente von der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
Abfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent
21.10.22
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)