Alte, kranke und pflegebedürftige Personen sowie Familien in Notsituationen können von Sozialstationen betreut und gepflegt werden. Diese zählen zu den Sozialen Diensten; sie sind auch Hilfs- und Leitstellen für Ratsuchende in sozialen Angelegenheiten. Als wichtigste Leistungen kommen in Betracht:
Die Pflegeleistungen werden gegen Entgelt erbracht. Soweit es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (Hauspflege, Haushaltshilfe), übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus kommen als Kostenträger auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge in Betracht (Pflege, Hilfe zur; Haushaltsweiterführung).
Verbände der freien Wohlfahrtspflege; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle; Gemeinden; Kirchengemeinden
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste
Soziale Dienste; Informationen
Sozialhilfe; Informationen
Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Pflege
Kriegsopferfürsorge; Beantragung
Pflegeversicherung; Informationen
Haushaltshilfe; Informationen zur Krankenversicherung
Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Häusliche Krankenpflege; Informationen
13.04.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)