Werdende Mütter und Väter haben Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen.
Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Beratungsstellen der freien Träger und der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen) und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Das Angebot umfasst insbesondere Informationen über
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.
Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.
Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch die Möglichkeit der psychosozialen Beratung, insbesondere
Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.
Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz - BaySchwBerG)
Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bayern
Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind' - Schwangere in Not
Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind'
Hilfe für Mutter und Kind
Schwanger in Bayern
Hilfetelefon für Fragen der Schwangerschaft
Familienland Bayern
Schwangerschaft und Mutterschaft; Beantragung von Hilfen zur Gesundheit
Sozialhilfe; Informationen
Sozialleistungen; Informationen
Familienversicherung; Informationen
AIDS; Beratung
Nichtdeutsche Zuwanderer; Informationen über Hilfen
Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme
Anrechnungszeiten; Informationen
Arznei- und Verbandmittel; Informationen zur Kostenübernahme
Mutterschaftsgeld; Beantragung
Mutterschutz; Informationen
Soziale Angelegenheiten; Auskunft
Heilmittel; Informationen
Rentenversicherung; Informationen
Kinder- und Jugendhilfe; Informationen
Empfängnisregelung; Ärztliche Beratung und Leistungen
Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe
Schwangerschaftsabbruch; Informationen zur Kostenübernahme
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Beantragung der Anerkennung
29.04.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)