Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung einen Gesundheitsschaden erleidet, der über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, hat Anspruch auf Entschädigung; das gilt auch für die Hinterbliebenen eines an Impffolgen Verstorbenen.
Art und Höhe der Leistungen entsprechen denen der Kriegsopferversorgung und -fürsorge (Kriegsopfer, Hilfen für).
§§ 60-64 Infektionsschutzgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt, Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle§ 60 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 61 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG
§ 62 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG
§ 63 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG
§ 64 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Sozialgerichtsverfahren; Einreichung einer Klage beim Sozialgericht
Kriegsopferfürsorge; Beantragung
29.07.22
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)