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Leistungen

Leistung: Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme



Sie können die Übernahme der Kosten für die Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. 


Wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung längere Zeit nicht arbeiten konnten, haben Sie Anrecht auf Unterstützung bei Ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen Sie dabei unterstützen. Sie gehören zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. 
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist.

Normalerweise werden die Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. In einigen Fällen sind auch eine Berufsgenossenschaft oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Bei der Belastungserprobung handelt es sich um eine Untersuchung, bei der Fachleute Ihre gesundheitliche Belastbarkeit ermitteln. Anhand verschiedener Fragen und Tests soll festgestellt werden:

  • wie leistungsfähig Sie körperlich, psychisch und geistig sind,
  • wie gut Sie sich an verschiedene soziale Situationen anpassen können und 
  • worin Ihre Stärken liegen.

Die Belastungserprobung soll zeigen, ob Sie auf Dauer belastbar genug sind, um in Ihren alten Beruf zurückzukehren, oder ob Sie einen neuen angemessenen Beruf ergreifen müssen. 

Als Arbeitstherapie gilt die Einübung konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben zur Ausbildung und Förderung von

  • Handfertigkeiten,
  • handwerklich-technischen Fähigkeiten oder
  • geistig-psychischen Befähigungen, zum Beispiel Interesse, Selbstvertrauen, Ausdauer, Pünktlichkeit, Auftreten, Kontaktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft.

Ziele der Arbeitstherapie sind 

  • die Verbesserung der Belastbarkeit 
  • die Erhaltung und Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für Ihre berufliche Wiedereingliederung erforderlich sind. 

Die Arbeitstherapie setzt ein, wenn eine berufliche Eingliederung zum Zeitpunkt der Belastungserprobung noch nicht möglich ist.

Wenn Sie an einer von Ihrer Krankenkasse finanzierten Belastungserprobung oder Arbeitstherapie teilnehmen, erhalten Sie in diesem Zeitraum weiter Krankengeld.
 


Voraussetzungen

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Belastungserprobung und die Arbeitstherapie, wenn:

  • diese ärztlich verordnet ist und
  • kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. In den meisten Fällen übernehmen die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) oder die Agentur für Arbeit die Kosten. Sind diese nicht zuständig, finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung.
     


Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Ihre Krankenkasse informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind, zum Beispiel ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen. 

  • Erforderliche Unterlage/n

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  • Erforderliche Unterlage/n

    Ihre Krankenkasse informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind, zum Beispiel ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen. 

  • Erforderliche Unterlage/n

    Ihre Krankenkasse informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind, zum Beispiel ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen. 


Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.


Online Verfahren

Zum Antrag auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands

Sie können den Antrag auf Belastungserprobung über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands beantragen.
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Rechtsgrundlagen

§ 42 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)


Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     


Weiterführende Links

Informationen zur medizinischen Rehabilitation der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
Informationen zur medizinischen Rehabilitation der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
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Stand

29.09.22


Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)