Druckansicht

Leistungen

Leistung: Gründungszuschuss; Beantragung



Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.


Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.

Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.

Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:

  • Phase 1: 6 Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts plus einer monatlichen Pauschale von 300,00 EUR zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: 9 Monate Zuschuss in Höhe von monatlich 300,00 EUR

Inwieweit eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig.

Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.


Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld von einer Agentur für Arbeit.
  • Sie haben bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
  • Sie können Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen.
  • Sie können die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorweisen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder Banken.
  • Sie haben das erforderliche Lebensjahr für den Bezug der Regelaltersrente noch nicht vollendet.  


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (beispielsweise Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung).

    Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes oder der selbständigen Tätigkeit
    • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen:
      • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

    Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:

    • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
    • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
    • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
    • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (beispielsweise Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung).

    Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes oder der selbständigen Tätigkeit
    • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen:
      • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

    Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:

    • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
    • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
    • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
    • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (beispielsweise Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung).

    Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes oder der selbständigen Tätigkeit
    • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen:
      • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

    Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:

    • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
    • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
    • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
    • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (beispielsweise Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung).

    Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes oder der selbständigen Tätigkeit
    • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen:
      • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

    Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:

    • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
    • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
    • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
    • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau


Kosten

Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Ihnen können aber – je nach Ihrer Wahl der fachkundigen Stelle – Kosten für die Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung entstehen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.


Online Verfahren

Gründungszuschuss beantragen

Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen im Anschluss an ein Gespräch den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung. Sie können die finanzielle Hilfe für die Startphase dann online beantragen.

Gründungszuschuss beantragen

Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen im Anschluss an ein Gespräch den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung. Sie können die finanzielle Hilfe für die Startphase dann online beantragen.

Gründungszuschuss beantragen

Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen im Anschluss an ein Gespräch den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung. Sie können die finanzielle Hilfe für die Startphase dann online beantragen.


Rechtsgrundlagen

§ 93 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 94 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)


Rechtsbehelf

  • Widerspruch


Weiterführende Links

Informationen zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
Broschüre der Agentur für Arbeit zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss
Informationen zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
Broschüre der Agentur für Arbeit zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss
Hinweisblatt "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag"


Verwandte Themen

Existenzgründung; Beratung und Förderung
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
Vorgründungscoaching; Beantragung einer Förderung


Stand

02.07.23


Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)