Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.
Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.
Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:
Inwieweit eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig.
Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:
Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Ihnen können aber – je nach Ihrer Wahl der fachkundigen Stelle – Kosten für die Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung entstehen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen im Anschluss an ein Gespräch den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung. Sie können die finanzielle Hilfe für die Startphase dann online beantragen.
Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen im Anschluss an ein Gespräch den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung. Sie können die finanzielle Hilfe für die Startphase dann online beantragen.
Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen im Anschluss an ein Gespräch den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung. Sie können die finanzielle Hilfe für die Startphase dann online beantragen.
§ 93 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 94 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Informationen zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
Broschüre der Agentur für Arbeit zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss
Informationen zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
Broschüre der Agentur für Arbeit zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss
Hinweisblatt "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag"
Existenzgründung; Beratung und Förderung
Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
Vorgründungscoaching; Beantragung einer Förderung
02.07.23
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)