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Leistungen

Leistung: Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk



Die Denkmalpflege gehört zu den zentralen Aufgaben im Bereich der Kulturarbeit der Bezirke. Diese sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und vergeben Zuschussmittel.


Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:

  • fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
  • Hilfe in Verfahrensfragen
  • Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
  • Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen

Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 22 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.


Rechtsgrundlagen

Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)


Verwandte Themen

Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Kultur; Informationen zur Kulturarbeit der Bezirke


Stand

28.12.22


Redaktionell verantwortlich

Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)