Die Denkmalpflege gehört zu den zentralen Aufgaben im Bereich der Kulturarbeit der Bezirke. Diese sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und vergeben Zuschussmittel.
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 22 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Art. 22 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Kultur; Informationen zur Kulturarbeit der Bezirke
28.12.22
Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)