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Leistungen

Leistung: Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges



Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.


Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.


Rechtsgrundlagen

§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren


Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren


Weiterführende Links

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung


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Stand

05.01.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)