Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
05.01.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)