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Leistungen

Leistung: Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe



Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann Auswirkungen auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel haben.


Den Anforderungskatalog aus arzneimittelrechtlichen Vorschriften für Halter von Lebensmittel liefernden Tieren finden Sie unter "Weiterführende Links".


Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG
Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)


Weiterführende Links

Anforderungskatalog für den Tierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren
Anforderungskatalog für den Tierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren
Anforderungskatalog für den Tierhalter von Lebensmittel liefernden Tieren


Verwandte Themen

Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften


Stand

13.10.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)