Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft
Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.
Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
zahlreiche Spezialgesetze
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen
Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen
Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen
Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen
05.01.23
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)