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Leistungen

Leistung: Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung



Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.


Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.


Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)


Stand

19.05.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)