Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag
wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.
Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.
Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag)
Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag)
Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag)
Behinderung - Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Schwerbehindertenverfahren
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Soziale Angelegenheiten; Auskunft
16.05.23
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)