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Leistungen

Leistung: Schwerbehindertenausweis; Beantragung



Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.


Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,

wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.

Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.


Formulare

Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag)
Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag)
Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag)


Online Verfahren

Behinderung - Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.

Kontaktformular zum Grad der Behinderung / Schwerbehindertenausweis
Sie können das Zentrum Bayern für Familie und Soziales online kontaktieren.


Rechtsgrundlagen

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)


Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage


Weiterführende Links

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Schwerbehindertenverfahren
Versorgungsmedizinische Grundsätze


Verwandte Themen

Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Soziale Angelegenheiten; Auskunft


Stand

16.05.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)