Leistung: Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Zweck
Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.
Gegenstand
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschlich des Tourismus, sowie große Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der wirtschaftlichen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im C-Fördergebiet.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzung auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Art und Höhe
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.
Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen. Darüber hinaus können in den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) höhere Fördersätze gewährt werden.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist insbesondere möglich,
- bei Investitionen die regionalwirtschaftlich bedeutsam sind,
- bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission).
- bei Beachtung der Mindestinvestitionsgrenzen,
- bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde nicht bereits begonnen)
- bei Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz) bzw. Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte,
- bei Erfüllung des Afa-Kriteriums bzw. Arbeitsplatzkriteriums,
- wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.
- wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro beträgt.
Fristen
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Kosten
keine
Formulare
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -
Vordruck Nr. 90 IH/08-2023
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -Vordruck Nr. 90 FV/08-2023
Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm
Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm
Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
III/2-3541/191/3; AllMBl. 2014 S. 376; 7072.1-W
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)3560 - III/2i - 1751; AllMBl S. 502; 7070-W
Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (Besondere Nebenbestimmungen - BNZW)
Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Weiterführende Links
Regionalförderung
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Verwandte Themen
Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung
Stand
13.09.23
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)