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Leistungen

Leistung: Gentechnik; Genehmigung und Überwachung



Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.


Gentechnik umfasst molekularbiologische Methoden zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Der Umgang mit der Gentechnik wird durch das Gentechnikgesetz festgelegt. Für den Vollzug des Gentechnikgesetzes sind in Bayern die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern) und Oberbayern (für Südbayern) zuständig.

Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.

Die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel-, Oberfranken und die Oberpfalz) und Oberbayern (für Südbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) sind zuständig für den Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern:

Genehmigungen / Zustimmungen für

  • Errichtung und / oder Betrieb gentechnischer Anlagen (Labor- oder Produktionsräume, Gewächshäuser oder andere geschlossene Systeme)
  • Durchführung gentechnischer Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Überwachung von

  • gentechnischen Anlagen und Arbeiten
  • Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) z. B. Tiere, Pflanzen, Bakterien, Viren
  • in den Verkehr gebrachten Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, soweit nicht Lebens- oder Futtermittel

 

An beiden Regierungen stehen für Sie Ansprechpartner im Bereich Gentechnik zur Verfügung.


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des geplanten Vorhabens. Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist sehr empfehlenswert.
  • Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des geplanten Vorhabens. Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist sehr empfehlenswert.
  • Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des geplanten Vorhabens. Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist sehr empfehlenswert.
  • Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des geplanten Vorhabens. Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist sehr empfehlenswert.


Kosten

siehe Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz - Nr. 8.V.0 unter "Rechtsgrundlagen"


Formulare

Formblätter für die Einleitung eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz
Formblätter für die Einleitung eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz
Formblätter für die Einleitung eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz

Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit


Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz Kostenverzeichnis - KVz)


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links

Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen


Stand

03.04.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)